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MAVENS

MAVENS Werkstatt – Vertragsbedingungen (Entwurf)

Arbeitsstand 14. Oktober 2026 · nicht veröffentlicht · nicht zur Annahme im Checkout freigegeben. Juristische und kaufmännische Prüfung sowie eine verbindliche Versionsnummer stehen aus. Offene Punkte am Ende sind Teil des Entwurfs.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Anbieterin ist die MAVENS GmbH, Gasstraße 12, 22761 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Mark Pohlmann (nachfolgend „MAVENS“). Diese Bedingungen gelten für die „MAVENS Werkstatt“ („Werkstatt“) gegenüber Unternehmen. Vertragspartner auf Kundenseite ist das Unternehmen, das im Buchungsvorgang benannt wird; die buchende Person bestätigt, für dieses Unternehmen handeln zu dürfen.

2. Leistung

Die Werkstatt ist ein gehosteter KI-Arbeitsplatz für das Unternehmen. Das Paket „Test it“ umfasst den Zugang zur Werkstatt für beliebig viele berechtigte Nutzer des Unternehmens, ein gemeinsames Kontingent von 100.000.000 Modell-Tokens je Abrechnungsmonat ab dem ersten Monat, Einrichtung und Start-Coaching sowie 15 Minuten Beratung pro Monat. Ein Token ist die vom jeweils verwendeten Modell beziehungsweise Anbieter gezählte Ein- oder Ausgabeeinheit. Das Kontingent gilt für das Unternehmen insgesamt, nicht je Nutzer. Nicht verbrauchte Tokens werden nicht in den Folgemonat übertragen. Bei Erreichen des Kontingents werden weitere Modellaufrufe bis zum nächsten Abrechnungsmonat ausgesetzt; der Zugang zu bereits vorhandenen Daten bleibt davon unberührt.

MAVENS kann die verfügbaren KI-Modelle und technische Komponenten aktualisieren, solange die vereinbarte Kernleistung erhalten bleibt. Die Werkstatt erstellt Entwürfe und Vorschläge. Der Kunde prüft Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor Versand, Veröffentlichung oder geschäftlichen Entscheidungen. Ein bestimmter fachlicher oder wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.

3. Vertragsschluss und Zugang

Die Website zeigt das Angebot und führt durch die Buchung. Der Kunde bestätigt seine E-Mail-Adresse, gibt seine Unternehmensdaten ein und hinterlegt über Stripe eine Zahlungsart. Der Vertrag kommt mit der erfolgreichen Bestätigung der Buchung durch MAVENS zustande. Die Bestätigung und der Zugang werden an die verifizierte E-Mail-Adresse gesendet. Nutzerkonten werden im Unternehmensbereich eingerichtet. Der Kunde verwaltet, wer für sein Unternehmen Zugang erhält, und sorgt für vertrauliche Zugangsdaten.

4. Preis, Testmonat und Abrechnung

Das Paket kostet im ersten Vertragsmonat 0 €. Danach beträgt der Preis 49 € netto pro Monat zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die erste kostenpflichtige Abrechnung erfolgt am entsprechenden Kalendertag des Folgemonats; existiert dieser Tag im Folgemonat nicht, gilt dessen letzter Kalendertag. Die weiteren Abrechnungen folgen monatlich. Die Zahlung wird über Stripe abgewickelt. Der Kunde erhält vor Abschluss die konkreten Daten für Beginn, Ende des ersten Vertragsmonats und erste Abbuchung angezeigt.

Die Zahlungsart wird bereits bei Buchung hinterlegt. Im kostenlosen Monat wird kein Paketpreis abgebucht. Eventuelle Änderungen des Preises für zukünftige Vertragsperioden bedürfen einer gesonderten Mitteilung und einer rechtlich wirksamen Grundlage; aus diesem Entwurf folgt kein einseitiges Änderungsrecht.

5. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft ab dem Buchungstag monatlich weiter. Der Kunde kann das Abonnement im Konto bis zum letzten Tag der laufenden Vertragsperiode zum Periodenende kündigen. Das gilt auch während des kostenlosen ersten Monats. Die Kündigung beendet den Zugang zum Ende der bereits laufenden Periode; bis dahin fallen nur die für diese Periode vereinbarten Entgelte an. MAVENS bestätigt die Kündigung in Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

6. Daten, Vertraulichkeit und Auftragsverarbeitung

Der Kunde entscheidet, welche Inhalte seine Nutzer eingeben oder hochladen. Er ist für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte und für erforderliche Rechte und Informationen gegenüber betroffenen Personen verantwortlich. MAVENS verarbeitet die in der Werkstatt überlassenen personenbezogenen Inhalte als Auftragsverarbeiterin nach einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV). Zahlungs- und Vertragsdaten verarbeitet MAVENS für eigene Vertragszwecke nach der Datenschutzerklärung. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und geben sie nur weiter, soweit dies für die Leistung, gesetzliche Pflichten oder eine berechtigte Weisung erforderlich ist.

7. Verfügbarkeit und Störungen

MAVENS betreibt und wartet die Werkstatt mit angemessener Sorgfalt. Planbare Wartung und Störungen werden, soweit möglich, frühzeitig mitgeteilt. Eine konkrete Verfügbarkeitsquote oder Reaktionszeit ist mit diesem Entwurf noch nicht vereinbart. Sicherheitsrelevante Funktionen dürfen vorübergehend eingeschränkt werden, soweit das zum Schutz der Werkstatt oder von Kundendaten erforderlich ist; MAVENS informiert den Kunden darüber, soweit zulässig und möglich.

8. Haftung

MAVENS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Datenverlust richtet sich insbesondere danach, welcher Wiederherstellungsaufwand bei angemessener Datensicherung entstanden wäre. Die Angemessenheit und eine etwaige betragsmäßige Haftungsgrenze sind vor Veröffentlichung rechtlich zu prüfen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Vor Freigabe zu entscheiden und zu prüfen

  • Exakte Identität, Rechtsform und Berechtigung des buchenden Unternehmens; kein ungeprüfter Verbraucher-Ausschluss.
  • Exakter Leistungsumfang von Einrichtung, Start-Coaching und 15 Minuten Beratung; Buchungsweg und Verfall nicht genutzter Beratungszeit.
  • Welche Modelle und Funktionen bei 100 Mio. Tokens tatsächlich eingeschlossen sind; Definition bei multimodalen Modellen und Modellwechsel.
  • Beginn der ersten Laufzeit und Vertragsschluss bei verzögerter technischer Bereitstellung; Erstattung oder Verlängerung bei Bereitstellungsfehlern.
  • Rechnung, Umsatzsteuer, fehlgeschlagene Zahlung, Mahnung und Sperrung; Datenzugang und Kündigung bei Sperrung.
  • Verfügbarkeit, Wartung, Support, Backup/Export, Aufbewahrung nach Kündigung und Löschfristen.
  • Haftungsklausel juristisch prüfen; keine unzulässige Beschränkung übernehmen.
  • Vertragsversion und unveränderlicher Nachweis der konkret akzeptierten Fassung im Checkout speichern.

Rechtsgrundlagen zur Prüfung: DSGVO, insbesondere Art. 28, BfDI-Muster zur Auftragsverarbeitung.

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